Dieses Dokument beschreibt die Regelungen zur Urlaubsplanung sowie zum Umgang mit Krankmeldungen und sonstigen Abwesenheiten.
Urlaubsanträge sind frühzeitig mit der jeweiligen Führungskraft abzustimmen.
Grundsätzlich sollen Urlaubsanträge mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Zeitraum eingereicht werden.
Während der Ferienzeiten kann es zu Einschränkungen kommen, um die Einsatzfähigkeit der einzelnen Abteilungen sicherzustellen.
Die Genehmigung erfolgt durch:
Stefan Richter
Julia Fischer
Sebastian Wolf
Andreas Keller
Bei Krankheit ist die direkte Führungskraft vor Arbeitsbeginn telefonisch zu informieren.
Zusätzlich erfolgt eine Meldung an:
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben einzureichen.
Bei längeren Ausfällen erfolgt eine regelmäßige Abstimmung mit der Personalabteilung.
Arzttermine sollen nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.
Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Abstimmung mit der Führungskraft.
Sonderurlaub kann beispielsweise gewährt werden bei:
Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.
Vor Urlaubsbeginn sind folgende Punkte sicherzustellen:
Sandra Hofmann